Domäne |
Item Pflegepersonal… |
Eigene Rolle: Kernkompetenz: Jede(r) Professionelle im Gesundheitssektor zeigt Kenntnisse über die eigene Rolle innerhalb des Krankenhausalarmplans im Katastrophenfall. |
1.1 …kennt die eigene Rolle innerhalb der Hierarchie und Befehlskette. |
1.2 …kennt die Verfahren der Berichterstattung zu vorliegenden und potentiellen Gesundheitsbedrohungen innerhalb der Befehlskette. |
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1.3 …kennt die eigene Rolle bei der Kommunikation im Krankenhaus. |
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1.4 …kennt die eigene Rolle bei der Kommunikation mit der Öffentlichkeit (einschl. Patienten und deren Angehörige). |
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1.5 …kennt die eigene Rolle (Aufgaben und Grenzen) bei der Kommunikation mit Medien und Presse. |
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1.6 …kennt die eigene Rolle bei der Kommunikation mit persönlichen Kontakten (eigene Familie und Freunde). |
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Situationsbewusstsein: Kernkompetenz: Jede(r) Professionelle im Gesundheitssektor ist sich im Katastrophenfall vorhandener und potentieller gesundheitlicher Bedrohungen ständig bewusst. |
2.1 … erkennt die generellen Anzeichen und epidemiologischen Hinweise (z.B. Häufung von Krankheitsfällen), die auf den Beginn, bzw. die Verschärfung einer Katastrophensituation hinweisen. |
2.2 … führt eine zügige Erhebung/ Bestandsaufnahme der Situation und des Versorgungsbedarfs durch. |
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2.3 … beurteilt die Auswirkungen pflegerischer Maßnahmen und korrigiert ggf. Versorgungsentscheidungen |
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Kommunikation: Kernkompetenz: Jede(r) Professionelle im Gesundheitssektor kommuniziert während des Katastrophenfalls effektiv mit anderen. |
3.1 … identifiziert maßgebliche/ zuverlässige Informationsquellen im Katastrophenfall. |
3.2 …berücksichtigt die spezifischen Bedürfnisse aller Alters- und Bevölkerungsgruppen bei der Kommunikation von Risiken in Notfall- und Krisensituationen. |
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3.3 … kennt Strategien für einen angemessenen bzw. kontrollierten Informationsaustausch im Rahmen des Katastrophenfalls (für welche Empfänger sind welche Informationen geeignet?). |
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3.4 … erkennt die kulturellen Herausforderungen bei der Entwicklung und Verbreitung von Risikoinformationen. |
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3.5 … kommuniziert angemessen und zeigt soziale Kompetenz in pflegerischen Beziehungen mit Patienten und Angehörigen. |
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3.6 …koordiniert Informationen innerhalb des multidisziplinären Krisenreaktionsteams. |
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3.7 …identifiziert und kommuniziert wichtige Informationen zügig an entsprechende übergeordnete Instanzen (z.B. Einsatzleitung). |
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3.8 …verwendet Notfall-Kommunikationsvorrichtungen korrekt. |
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Sicherheit: Kernkompetenz: Jede(r) Professionelle im Gesundheitssektor wendet innerhalb eines Katastrophenfalls personenbezogene Sicherheitsmaßnahmen an. |
4.1 … kennt die allgemeinen, gesundheits-, und sicherheitsbezogenen Risiken im Katastrophenfall. |
4.2 … kennt Maßnahmen, die zur Entschärfung oder Vorbeugung einer Gefahrenexposition eingesetzt werden können. |
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4.3 … erkennt die Symptome übertragbarer Erkrankungen |
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4.4 … erkennt die Anzeichen und Symptome einer Exposition durch chemische, biologische, radiologische, nukleare und explosive Substanzen. |
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4.5 … kennt die Eigenschutzmaßnahmen und die persönliche Schutzausrüstung. |
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4.6 … verwendet die persönliche Schutzausrüstung korrekt. |
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4.7 … wendet pflegerische Maßnahmen zur Aufrechterhaltung einer sicheren Umgebung für den Patienten an. |
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4.8 … stellt den Bedarf für Isolations-, Quarantäne- und Dekontaminationsmaßnahmen korrekt fest. |
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4.9 … ergreift Isolations-, Quarantäne- und Dekontaminationsmaßnahmen bedarfsgerecht. |
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Versorgungskapazitäten: Kernkompetenz: Jede(r) Professionelle im Gesundheitssektor zeigt entsprechend der eigenen Rolle innerhalb des Krankenhausalarmplans Kenntnisse über die Versorgungskapazitäten (Kapazitäten, die für den Katastrophenfall einsatzbereit sind – surge capacity). |
5.1 … identifiziert die für den Katastrophenfall im Krankenhaus verfügbaren Versorgungskapazitäten (z.B. zusätzliche Betten). |
5.2 b …, welches Mitglied der KEL (Krankenhauseinsatzleitung) ist, kennt die Versorgungskapazitäten,die außerhalb des Krankenhauses für den Katastrophenfall verfügbar sind (z.B. schnell lieferbare Medikamente). |
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5.3 a …, welches in der Notaufnahme im Einsatz ist, kennt die potentiellen Auswirkungen der Katastrophensituation auf die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von klinischen und öffentlichen Ressourcen. |
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5.3 b …, welches Mitglied der KEL (Krankenhauseinsatzleitung) ist, kennt die potentiellen Auswirkungen der Katastrophensituation auf die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von klinischen und öffentlichen Ressourcen |
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Klinisches Management: Kernkompetenz: Jede(r) Professionelle im Gesundheitssektor zeigt, entsprechend dem eigenen Handlungsspielraum, Kenntnisse über Theorie und Praxis der klinischen Versorgung der Individuen aller betroffenen Alters- und Bevölkerungsgruppen innerhalb einer Katastrophe oder einer Krisensituation, welche die Gesundheit und Versorgung der Bevölkerung gefährdet. |
6.1 …kennt die typischen körperlichen und psychischen krisensituationsbedingten Gesundheitsfolgen für alle betroffenen Alters- und Bevölkerungsgruppen. |
6.2 …kennt die Funktion der Sichtung (Triage) als Grundlage für eine prioritätsgeleitete Zuteilung/Rationierung von Gesundheitsleistungen. |
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6.3 …kennt die Bedeutung und die Abläufe lebensrettender Basis-Maßnahmen, die in der Krisensituation möglich sind. |
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6.4 …führt eine anamnese- und altersentsprechende Untersuchung durch, die krisenbedingte physische und psychologische Reaktionen berücksichtigt. |
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6.5 …erkennt eine individuelle krisenbedingte Verhaltensreaktion bei überlebenden Patienten und bei deren Angehörigen. |
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6.6 a …ergreift Basismaßnahmen zur psychologischen Unterstützung von überlebenden Patienten und deren Angehörigen (z.B. psychologische Erste Hilfe). |
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6.6 b… ergreift Maßnahmen zur psychologischen Unterstützung von überlebenden Patienten und deren Angehörigen (z.B. Aufzeigen von Bewältigungsstrategien), wenn es keine spezielle seelsorgerische Versorgung gibt. |
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6.7 …leitet überlebende Patienten entsprechend der individuellen körperlichen und psychischen Versorgungsbedürfnisse an andere Fachdisziplinen weiter. |
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6.8 …erkennt mögliche individuelle krisenbedingte Verhaltensreaktionen bei Helfenden. |
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6.9 a … ergreift Basismaßnahmen zur psychologischen Unterstützung von Helfenden (z.B. psychologische Erste Hilfe). |
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6.9 b … ergreift Maßnahmen zur psychologischen Unterstützung von Helfenden (z.B. Aufzeigen von Bewältigungsstrategien), wenn es keine spezielle seelsorgerische Versorgung gibt. |
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6.10 … berücksichtigt körperliche und psychische Versorgungsbedürfnisse von Helfern und leitet sie ggf. an andere Fachdisziplinen weiter. |
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6.11 …leistet therapeutische Basis-Maßnahmen: z.B. Erste Hilfe, Sauerstoffgabe/ Beatmung, Primärversorgung von Wunden und Infusionstherapie. |
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6.12 …zeigt einen sicheren Umgang bei der Verabreichung von Arzneimitteln über die verschiedenen Applikationswege (oral, subkutan, intramuskulär und intravenös), insbesondere bei vasoaktiven und analgesierenden Substanzen. |
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6.13 …bereitet Patienten für den Weitertransport (z.B. Verlegung) vor, einschließlich Maßnahmen zur Patientensicherheit, wie Schienung, Immobilisierung und Monitoring. |
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6.14 …führt während und nach der Krisensituation eine angemessene Dokumentation der Notfallversorgung durch, einschließlich der Dokumentation von Beurteilungen, Interventionen, Pflegemaßnahmen und Versorgungseffekten. |
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6.15 …zeigt kritisches, kreatives und flexibles Denken, um Lösungen für Pflegeprobleme zu entwickeln, die aus der Krisensituation entstehen. |
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6.16 …passt Pflegestandards an die in der Krisensituation verfügbaren Ressourcen und den Versorgungsbedarf der Patienten an. |
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6.17 …versteht, wie Pflege in Krisensituationen zu priorisieren ist und vielschichtige/chaotische Situationen beherrscht werden können. |
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6.18 …erkennt die eigenen wissens-, fähigkeits- und rollenbezogenen Grenzen und identifiziert wenn diese Grenzen erreicht sind die zuständigen Anlaufstellen. |
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6.19 …delegiert Maßnahmen an Andere in Übereinstimmung mit der fachlichen Praxis gültigen Gesetzen und Vorschriften und entsprechend der Krisensituation. |
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Public Health: Kernkompetenz: Jede(r) Professionelle im Gesundheitssektor zeigt Kenntnisse über die öffentliche Gesundheitsversorgung aller im Katastrophenfall betroffenen Alters- und Bevölkerungsgruppen. |
7.1 … kennt häufig auftretende Konsequenzen von Katastrophenfällen für die öffentliche Gesundheitsversorgung. |
7.2 …identifiziert die Individuen aller Alters- und Bevölkerungsgruppen mit besonderem Versorgungsbedarf (z.B. Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen, Kinder, ältere Menschen(, deren Gesundheit im Katastrophenfall besonders verletzlich sein dürfte. |
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7.3 … kennt Maßnahmen zur Linderung katastrophenbedingter Gesundheitsschäden, die die besonderen Versorgungsbedürfnisse verletzlicher Individuen (z.B. behinderte Menschen) berücksichtigen. |
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7.4 … kennt die allgemeinen Maßnahmen der öffentlichen Gesundheitsversorgung zum Schutz aller Alters- und Bevölkerungsgruppen im Katastrophenfall. |
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7.5 …wendet Pflegemaßnahmen an, welche die Bedürfnisse von Individuen besonders verletzlicher Bevölkerungsgruppen im Krisenfall berücksichtigen. |
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7.6.a … veranlasst bei der Versorgung besonders verletzlicher Individuen (z.B. behinderte Menschen) angemessene Überweisungen. |
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7.6.b … kooperiert bei der Versorgung besonders verletzlicher Individuen (z.B. behinderte Menschen) bedarfsgerecht mit Hilfsorganisationen. |
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7.7.a … welches Mitglied der KEL (Krankenhauseinsatzleitung) ist, arbeitet mit geeigneten Personen und Einrichtungen zusammen, um Überlebende mit Familienmitgliedern und Nahestehenden wieder zusammenzubringen. |
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Ethik: Kernkompetenz: Jede(r) Professionelle im Gesundheitssektor zeigt Kenntnisse über die ethischen Grundsätze zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit aller im Katastrophenfall betroffenen Alters- und Bevölkerungsgruppen.
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8.1 …ist sich den besonderen ethischen Herausforderungen bewusst, die mit krisenbezogenen Versorgungsstandards in Verbindung stehen. |
8.2 … ist sich den besonderen ethischen Herausforderungen bewusst, die mit der Zuteilung knapper/begrenzter Ressourcen im Katastrophenfall im Zusammenhang stehen. |
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8.3 a … berücksichtigt den individuellen kulturellen, sozialen und religiösen Hintergrund der zu versorgenden Patienten. |
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8.3 b … berücksichtigt den individuellen kulturellen, sozialen und religiösen Hintergrund der Angehörigen von Patienten. |
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8.4 a … berücksichtigt den kulturellen, sozialen und religiösen Hintergrund Verstorbener. |
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8.4 b … berücksichtigt den kulturellen, sozialen und religiösen Hintergrund der Angehörigen von Verstorbenen |
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8.5 … bewahrt Vertraulichkeit im Rahmen der Kommunikation und Dokumentation. |
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8.6 … schätzt Rechte, Werte und Würde von Individuen und Gemeinschaften |
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Recht: Kernkompetenz: Jede(r) Professionelle im Gesundheitssektor zeigt Kenntnisse über Rechtsgrundsätze zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit aller im Katastrophenfall betroffenen Alters- und Bevölkerungsgruppen.
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9.1 …kennt die wesentlichen rechtlichen Fragestellungen in Bezug auf krisenbezogene Versorgungsstandards. |
9.2 … kennt die wesentlichen rechtlichen Fragestellungen hinsichtlich der Zuteilung knapper/begrenzter Ressourcen im Katastrophenfall. |
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9.3 … kennt die wesentlichen Rechtsvorschriften mit Bezug zur Gesundheitsversorgung, die im offiziell erklärten Krisenfall in Kraft treten oder geändert werden. |
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9.4 … kennt katastrophenspezifische Rechtsvorschriften und versteht deren Einfluss. auf die Pflegetätigkeit und deren Konsequenzen für die Überlebenden. |